Warum JEDE Eheschließung (automatisch) einen „Ehevertrag“ beinhaltet – auch ohne Notar

Viele Paare sagen: „Wir haben keinen Ehevertrag.“
Was sie damit meistens meinen: Wir waren nie beim Notar.

Was dabei leicht untergeht: Mit der Eheschließung tretet ihr automatisch in ein gesetzliches Regelwerk ein, das eure Beziehung in zentralen Punkten wie ein Vertrag strukturiert — vor allem bei Vermögen und Altersvorsorge. Die Frage ist deshalb weniger: „Haben wir einen Ehevertrag?“
Sondern: „Gefällt uns der gesetzliche — oder brauchen wir für unsere Situation andere Regeln?“

Hinweis

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die Kernbotschaft

Wenn ihr heiratet und nichts aktiv gestaltet, gilt automatisch das „Default-Modell“ des Gesetzes:

  • Vermögen: gesetzlicher Güterstand (meist Zugewinngemeinschaft)[1]
  • Altersvorsorge: Versorgungsausgleich bei Scheidung (Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Renten-/Versorgungsanrechte)[9]

Diese Regeln sind nicht „nur Theorie“. Sie entscheiden im Ernstfall (Trennung/Tod) darüber, wer was bekommt, wer ausgleichen muss, und wie fair ihr euch abgesichert fühlt.

1) Der gesetzliche „Vertrag“ fürs Vermögen: Zugewinngemeinschaft

Was viele denken — und was tatsächlich gilt

„Zugewinngemeinschaft“ klingt nach: Alles wird gemeinschaftlich.
Das ist aber nicht die Grundlogik.

  • Es wird nicht automatisch alles gemeinsames Vermögen. Das Vermögen bleibt grundsätzlich getrennt.[2]

Praktisch heißt das:
- Konto A bleibt Konto A.
- Depot B bleibt Depot B.
- Eigentum bleibt Eigentum (wer im Grundbuch steht, ist entscheidend).

Worum es dann wirklich geht: Ausgleich am Ende

Die Zugewinngemeinschaft wirkt vor allem am Ende: Dann wird geschaut, wie sich Vermögen während der Ehe entwickelt hat.

  • Zugewinn ist die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen.[3]
  • Wenn ein Partner mehr Zugewinn erzielt hat, gibt es grundsätzlich eine Ausgleichsforderung (vereinfacht: die Hälfte des Überschusses).[4]

Das ist genau der Punkt, an dem du dir bewusst fragen solltest:
Passt dieses Modell zu uns?
Zum Beispiel, wenn eine Person Elternzeit nimmt, weniger verdient oder Care-Arbeit übernimmt — oder wenn ein großes Vermögensgefälle besteht.

Erbe und Schenkungen: gehören meist nicht in den Zugewinn – Wertsteigerungen schon

Erbschaften und Schenkungen von Dritten können als privilegierter Erwerb dem Anfangsvermögen zugerechnet werden.[5]

Wichtig: Wertentwicklungen können trotzdem eine Rolle spielen – das ist ein häufiger Streitpunkt in der Praxis (und einer der Gründe, warum Paare hier manchmal individuell regeln).

„Wie ein Vertrag“ – auch im Alltag spürbar: Zustimmungspflichten

Selbst wenn Vermögen getrennt bleibt, bindet euch das Gesetz an manchen Stellen gegenseitig:

  • Verfügung über das Vermögen im Ganzen kann zustimmungspflichtig sein.[6]
  • Haushaltsgegenstände können ebenfalls zustimmungspflichtig sein.[7]

Das zeigt: Die Eheschließung löst Rechtsfolgen aus, die euch wie vereinbarte Regeln begleiten — auch ohne Notar.

2) Der gesetzliche „Vertrag“ für Altersvorsorge: Versorgungsausgleich

Viele denken bei „Ehevertrag“ nur an Geld, Immobilien, Konten.
Aber ein zweiter großer Block ist mindestens genauso prägend: Altersvorsorge.

Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich im Verbund mitgeregelt; er gehört zu den Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung entschieden wird.[8]

Der Grundsatz lautet Halbteilung: Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte (Ehezeitanteile) sind jeweils zur Hälfte zu teilen.[9]

Auch hier gilt: Ihr könnt Vereinbarungen treffen (z. B. abweichende Regelung oder (teilweiser) Ausschluss), allerdings ist das rechtlich an Voraussetzungen gebunden und nicht in jeder Konstellation „frei“ gestaltbar.[10]

Die Leitfrage bleibt dieselbe wie beim Vermögen:
Ist diese gesetzliche Standardlösung für unsere Lebensrealität fair und sinnvoll?

3) „Okay — und was, wenn uns diese Regeln nicht passen?“

Dann seid ihr nicht „zu spät dran“ oder „misstrauisch“, sondern einfach bewusst.

Ihr könnt eure güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag gestalten.[11]
Ein Ehevertrag ist allerdings nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.[12]

Als mögliche Alternativen nennt das Gesetz u. a.:

  • Gütertrennung (tritt ein, wenn der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen/aufgehoben wird und nichts anderes vereinbart ist).[13]
  • Gütergemeinschaft (nur durch Ehevertrag).[14]

Mini-Vergleich (sehr grob):

ModellWährend der EheBei Trennung/Scheidung
Zugewinngemeinschaft (Standard)Vermögen meist getrenntZugewinnausgleich möglich
GütertrennungVermögen getrennti. d. R. kein Zugewinnausgleich
GütergemeinschaftVermögen kann gemeinschaftlich werdenKomplexe Aufteilung

(Details hängen stark von Ausgestaltung und Einzelfall ab.)

4) Die praktische Schlussfolgerung: Nicht „Vertrag ja/nein“, sondern „passt der Default?“

Wenn du nur einen Satz mitnimmst, dann diesen:
Auch ohne privaten Ehevertrag entscheidet ihr euch mit der Heirat für Regeln — ihr lasst sie nur vom Gesetz treffen.

Darum lohnt sich ein kurzer Reality-Check, bevor das Leben Fakten schafft (Immobilie, Kind, Selbstständigkeit, Erbe, großer Einkommensunterschied):

Mini-Checkliste (ohne Notar-Termin, nur Bewusstsein)

  • Inventur: Was gehört wem? Was sind Schulden?
  • Startwerte dokumentieren (für später oft Gold wert): Kontostände, Depots, Immobilien, Darlehen.
  • Zwei Leitfragen klären:
    - Vermögen: Passt Zugewinnlogik zu uns?
    - Altersvorsorge: Passt Halbteilung der Ehezeit-Anrechte zu uns?
  • Dann entscheiden: gesetzlicher Standard lassen — oder bewusst gestalten (dann notariell).[12]

FAQ (für schnelle Orientierung)

Ist die Zugewinngemeinschaft automatisch?

Ja – wenn ihr keinen anderen Güterstand per Ehevertrag vereinbart.[1]

Können wir nach der Hochzeit noch einen Ehevertrag machen?

Ja.[11]

Braucht ein Ehevertrag immer einen Notar?

Ja, für die Wirksamkeit ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben.[12]

Was passiert bei Tod eines Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft?

Der Zugewinnausgleich kann im Erbfall pauschal über eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel umgesetzt werden.[15]

Quellenverzeichnis

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