Kindererziehungszeiten & Rente: Rentenpunkte, AntrĂ€ge und LĂŒcken schließen

Wenn du wegen deines Kindes eine Zeit lang weniger arbeitest (oder ganz pausierst), wirkt sich das auf deine RentenansprĂŒche aus. Die staatlichen Kindererziehungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung können diesen Effekt in vielen FĂ€llen spĂŒrbar abfedern – aber sie ersetzen nicht automatisch alles, was durch lĂ€ngere Teilzeit oder ein ĂŒberdurchschnittliches Einkommen an Rentenpunkten wegfĂ€llt. (Mehr dazu weiter unten bei den Beispielen.)

Was sind Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Beitragszeiten zĂ€hlen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt sie als „Ihr Plus fĂŒr die Rente“ – konkret werden dir fĂŒr diese Zeit Rentenwerte gutgeschrieben, obwohl du ggf. gar nicht oder weniger gearbeitet hast.[1]

Wichtig: Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Anrechnung profitieren. Bei gemeinsam erziehenden Eltern kann die Zuordnung per ErklÀrung festgelegt werden.

Wie lange gilt die staatliche UnterstĂŒtzung?

Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten.[2]

FĂŒr Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, endet die Kindererziehungszeit bereits 30 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats.[2]

Ganz wichtig fĂŒr die Praxis: Diese staatliche „Rentenpunkte-Aufwertung“ gilt damit im Kern nur fĂŒr die ersten 3 Jahre (bzw. 2,5 Jahre). Wenn du danach weiter in Teilzeit bleibst, entstehen de facto weniger Rentenpunkte, weil dann fĂŒr die Rentenberechnung wieder das tatsĂ€chlich beitragspflichtige Einkommen maßgeblich ist. (Das ist genau der Punkt, der bei lĂ€ngerer Teilzeit hĂ€ufig die LĂŒcke verursacht.)

ZusĂ€tzlich gibt es unabhĂ€ngig vom Geburtsjahr maximal 10 Jahre KinderberĂŒcksichtigungszeiten.[2]

Abgrenzung: Kindererziehungszeit ist nicht Elternzeit

Elternzeit ist arbeitsrechtlich geregelt: Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).

Kindererziehungszeit ist dagegen rentenrechtlich: Sie betrifft dein Rentenkonto und deine Entgeltpunkte – unabhĂ€ngig davon, ob du formal Elternzeit nimmst oder nicht.

Merksatz: Elternzeit regelt dein ArbeitsverhĂ€ltnis – Kindererziehungszeit regelt deine Rentenpunkte.

Wie viele Rentenpunkte gibt es?

Rentenpunkte heißen offiziell Entgeltpunkte.

0,0833 Entgeltpunkte pro Monat (≈ 1 pro Jahr)

FĂŒr Kindererziehungszeiten werden 0,0833 Entgeltpunkte pro Kalendermonat berĂŒcksichtigt.[2]

Das entspricht ĂŒber die volle Dauer typischerweise:

  • bei 36 Monaten: 2,9988 Entgeltpunkte (≈ 3)
  • bei 30 Monaten: 2,499 Entgeltpunkte (≈ 2,5)

Was ist ein Rentenpunkt wert?

Der aktuelle Rentenwert betrĂ€gt ab 1. Juli 2025 40,79 Euro pro Entgeltpunkt und Monat. Das steht sowohl auf der DRV-Seite „Werte der Rentenversicherung“ als auch in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025.[3][4]

Parallel arbeiten: Ja – aber Deckel durch die Beitragsbemessungsgrenze

Du darfst wĂ€hrend der Kindererziehungszeit parallel arbeiten und dadurch zusĂ€tzliche Entgeltpunkte erwerben. Wenn zeitgleich zur Kindererziehungszeit weitere Beitragszeiten vorliegen, werden die Entgeltpunkte grundsĂ€tzlich um 0,0833 je Monat erhöht – aber nur bis zur Höchstgrenze, die einem Einkommen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze entspricht.[2]

FĂŒr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro pro Monat bzw. 101.400 Euro pro Jahr.[5]

Antrag V0800: Kindererziehungszeiten feststellen lassen

Damit Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto korrekt erfasst werden, nutzt du den Antrag:

V0800 – Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / BerĂŒcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.[6]

Die DRV stellt den Antrag als Online-Formular (eAntrag) und als PDF bereit.[6]

Antrag V0820: Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung

Wenn ihr gemeinsam erzieht und die Zuordnung der Kindererziehungszeit festlegen wollt, ist das Formular:

V0820 – ErklĂ€rung ĂŒber die Zuordnung der Kindererziehungszeit / BerĂŒcksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung.[7]

Die DRV weist außerdem fachlich darauf hin, dass eine ĂŒbereinstimmende ErklĂ€rung zur Zuordnung grundsĂ€tzlich nur innerhalb der ersten 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat wirksam abgegeben werden kann (mit Details zur RĂŒckwirkung).[7]

Beispiele ohne Rechenweg: Wann es aufgeht – und wann nicht

Als Faustidee reicht: Kindererziehungszeit bringt pro Jahr typischerweise nahezu 1 Entgeltpunkt (0,0833 pro Monat).

Beispiel A: Durchschnittseinkommen – hĂ€ufig „passt das ziemlich gut“

Wenn du in einem normalen Arbeitsjahr ungefÀhr 1 Entgeltpunkt erreichst (typisch in der NÀhe des Durchschnittsentgelts), bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ebenfalls ungefÀhr 1 Entgeltpunkt.

Ergebnis: In so einer Konstellation kann die Kindererziehungszeit den Verlust dieses Jahres hÀufig weitgehend abfedern.

Beispiel B: Unterdurchschnittliches Einkommen – kann sogar ein Plus sein

Bei niedrigerem Einkommen sind es im Arbeitsjahr vielleicht nur 0,75 Entgeltpunkte (vereinfacht). Kindererziehungszeit liegt gleichzeitig nÀher an 1 Entgeltpunkt.

Ergebnis: Rentenrechtlich kann daraus ein Zugewinn werden.

Beispiel C: Überdurchschnittliches Einkommen – es bleibt eher eine LĂŒcke

Wenn du ĂŒberdurchschnittlich verdienst, sind z. B. 1,5 Entgeltpunkte pro Arbeitsjahr möglich – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Kindererziehungszeit bleibt typischerweise bei etwa 1 Entgeltpunkt.

Ergebnis: Es bleibt eher eine LĂŒcke – und die wird grĂ¶ĂŸer, je höher dein Einkommen war (und je lĂ€nger du nach den ersten 3 Jahren in Teilzeit bleibst).

Fazit: Kindererziehungszeiten sind stark – aber zeitlich begrenzt

  • Kindererziehungszeiten bringen 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat (≈ 1 pro Jahr).
  • Sie gelten grundsĂ€tzlich fĂŒr 36 Monate, bei vor 1992 geborenen Kindern fĂŒr 30 Monate.
  • Parallel arbeiten ist möglich, aber die zusĂ€tzliche Bewertung ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

RentenlĂŒcke berechnen: unser Rentenausgleichrechner

Wenn du berechnen möchtest, ob bei dir nach Kindererziehungszeit (und ggf. lĂ€ngerer Teilzeit) noch eine LĂŒcke ĂŒbrig bleibt, dann hilft dir unser Rentenausgleichrechner:

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Quellenverzeichnis

  • [1] Deutsche Rentenversicherung: „Kindererziehungszeiten – Ihr Plus fĂŒr die Rente“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [2] Deutsche Rentenversicherung: „Kindererziehungszeiten – Dauer und Berechnung“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [3] Deutsche Rentenversicherung: „Werte der Rentenversicherung“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [4] Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 (RVBeitrV 2025) – gesetze-im-internet.de
  • [5] Deutsche Rentenversicherung: „Beitragsbemessungsgrenze 2026“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [6] Deutsche Rentenversicherung: Formular V0800 – „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / BerĂŒcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ – deutsche-rentenversicherung.de
  • [7] Deutsche Rentenversicherung: Formular V0820 – „ErklĂ€rung ĂŒber die Zuordnung der Kindererziehungszeit / BerĂŒcksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung“ – deutsche-rentenversicherung.de

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